Wie die drei anderen Werkzeugmaschinenkombinate war auch der VEB WKS seit seiner Gründung Mitglied im WMW-Warenzeichenverband. Auf der Grundlage des Markengesetzes der DDR vom 17.2.1954 wurden die kombinatsspezifischen Aufgaben des Marken- und Warenzeichenwesens durch die Kombinatsordnung vom 1.9.1971 und deren Richtlinien und Durchführungsbestimmungen geregelt.
So legte die Richtlinie Nr. 2 vom 1.9.1971 fest, dass neben dem Betriebswarenzeichen das Verbandswarenzeichen in allen Kombinatsbetrieben verbindlich zu verwenden war. Die Warenzeichenkonzeption des VEB WKS vom 25.10.1974 analysierte den Stand der Warenzeichen im Kombinat und den Kombinatsbetrieben und legte im Ergebnis eines umfangreichen Variantenvergleiches die Wortmarke „SMALCALDA“ als Kombinatswarenzeichen fest. In Ausnahmefällen durften mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Generaldirektor auch Sortenzeichen wie UNISIL, HARTHÜ – SUPER, ein Drehmeißel im Kreis und auch der Span im Kreis mit Schneidwerkzeug und S nur im Export verwendet werden.
Laut eines Artikel des damaligen ökonomischen Direktors der Webefa Walter Möller in der Betriebszeitung wurde das Sortenzeichen „Span im Kreis“ 1956 mit Bildung des VEB Webefa entwickelt. Die Wort-Bildmarke wurde am 25.6.1958 in das Markenregister beim Patentamt eingetragen und nach der Kombinatsbildung vom Stammbetrieb als Sortenzeichen übernommen. Die Marke war in den Ländern BRD, Frankreich und Benelux angemeldet und wurde nicht im Inland verwendet. Ihre Schutzdauer wurde letztmalig am 6.2.1988 verlängert.
Die Warenzeichenkonzeption des VEB WKS wurde am 30.5.1989 nochmals präzisiert und die Warenzeichennutzung durch die Kombinatsbetriebe verbindlich festgelegt. Für Betriebe der Erzeugnisgruppen des WKS war eine Mitbenutzung des Warenzeichens auf vertraglicher Grundlage möglich.
Die Kennzeichnungsordnung des WKS vom 1.7.1976 regelte auf Grundlage der Warenzeichenkonzeption die einheitliche Kennzeichnung der Erzeugnisse des WKS auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung der Herkunft von Waren (Verordnung vom 7.3.1970).